Die Benutzungsanleitung der Vetési Albert Gymnasialbibliothek
3. Anlage der Unternehmensverfassung

 

Ein jeder Schüler und Mitarbeiter des Gymnasiums kann Mitglied der Bibliothek sein, solange er in einem Arbeitsverhältnis mit der Schule steht. Die Registration ist kostenlos. Jeder eingeschriebene  Leser haftet für die Einhaltung der Bibliotheksregeln.

Die eingeschriebenen Leser können die Bibliothek in der Öffnungszeit benutzen.

Öffnungszeiten:

  • Montag-Donnerstag: 8.00 – 15.00
  • Freitag: 8.00 - 14.00

Ein Dokument kann nur unter Mitwissen der Bibliothekarin mitgenommen werden. Aus dem Bücherbestand dürfen bei jeder Gelegenheit höchstens 5 Bände für 3 Wochen ausgeliehen werden, Pflichtlektüren für eine Woche. Im Falle von Pädagogen und Teilnehmern an Schülerwettbewerben kann eine Ausnahme gemacht werden. Die Ausleihfrist kann maximal einmal verlängert werden.

Die Bibliotheksdokumente können bis zum Schuljahresschluss ausgeliehen werden. Die Lehrbücher für mehrere Generationen sind im Besitz der Schule, sie können Anfang jedes Schuljahres ausgeliehen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgebracht werden. Im Falle von Beschädigungen müssen die Bücher zum jeweiligen Kaufpreis bezahlt werden. Gegebenenfalls wird auf die Hilfe der Klassenlehrer gerechnet.

Die Pädagogen können Anfang des Schuljahres einen bestimmten Bestandteil der Bibliothek in den Fachräumen unterbringen, den sie am Ende des Schuljahres zurückzubringen und für den sie zu haften haben.

Unter den Dokumenten der Schulbibliothek sind folgende nur hierorts zu benutzen: Nachschlagewerke, Periodika, nicht gedruckte Dokumente.

Die nur in der Bibliothek verwendbaren Dokumente können die Lehrer für eine Stunde ausleihen.

Die Leser müssen die Bibliotheksdokumente sorgfältig handhaben. Für die verlorenen und beschädigten Dokumente müssen die Leser aufkommen. Der zu zahlende Preis ist der aktuelle Kaufpreis. Das kann das Mehrfache des ursprünglichen Preises sein. Im Höchstfall übernimmt die Bibliothek ein Dokument im Preis und Inhalt des verlorenen bzw. beschädigten Dokumentes.

Taschen und Mäntel dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Sie sind beim Eintritt an dem Ausleihpult rechts vom Eingang abzulegen.

Es ist untersagt, in der Bibliothek zu essen und zu trinken. Beim Verstoß gegen diese Regel ist mit einer Strafe zu rechnen, zum Beispiel Mithilfe in der Bibliothek.

Alle Schulabgänger müssen die ausgeliehenen Dokumente am Ende des Schuljahres, vor dem Beginn der mündlichen Abiturprüfungen zurückbringen.

Die Schulsekretärin muss kontrollieren, ob der Schulabgänger oder der Arbeitnehmer vor dem Verlauf des Arbeitsverhältnisses der Bibliothek ein Dokument zurückzubringen hat. Diese Tatsache wird auf einem Formular festgelegt. Die Schulsekretärin wird mit dieser Aufgabe  von dem Schuldirektor beauftragt.

 

Veszprém, 15. Januar 2008                                            

Szarka László
Schuldirektor

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